Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Erbringung von Bürodienstleistungen und die Überlassung von Geschäftsräumen
§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Erbringung von Bürodienstleistungen und die mietweise Überlassung von Geschäftsräumen sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen.
2.Das Businesscenter Hannover erbringt seine Tätigkeit ausschließlich in eigener Verantwortung; er ist für die Beaufsichtigung, Steuerung und Kontrolle der von ihm eingesetzten Mitarbeiter verantwortlich. Mitarbeiter des Businesscenter Hannover treten in kein Arbeitsverhältnis zum Kunden, auch wenn diese in dessen Räumen tätig werden. Die Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Businesscenter Hannover sind nicht an Weisungen des Kunden gebunden.
3.Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner; Verjährung
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Businesscenter Hannover zustande.
2. Vertragspartner sind das Businesscenter Hannover, Gunnar Kliche, 30659 Hannover, nachfolgend Businesscenter Hannover, und der Kunde. Mehrere Kunden haften zusammen gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Alle Ansprüche gegen das Businesscenter Hannover, die der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist unterfallen, verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn (§ 199 Abs. 1 BGB); Schadenersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Businesscenter Hannover beruhen.

§ 3 Leistungserbringung und -durchführung Mängelhaftung
1. Das Businesscenter Hannover erbringt seine Leistungen nach Maßgabe der vertraglichen Vereinbarungen umsichtig und mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns sowie nach einem angemessenen Stand der Technik.
2. Das Businesscenter Hannover haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für von ihm schuldhaft verursachte Schäden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit unbeschränkt. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der dk-Büroservice auch bei leichter Fahrlässigkeit - in diesem Fall jedoch der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Darüber hinaus haftet der dk-Büroservice für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, sowie aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.
3. Der Kunde ist verpflichtet, Mängel in der Leistung unverzüglich und in Schriftform gem. § 126 Abs. 1 BGB dem Businesscenter Hannover anzuzeigen.
4. Nach schriftlicher Anzeige der mangelhaften Leistung an das Businesscenter Hannover wird dieser geeignete Maßnahmen ergreifen, um die entsprechende Leistung vertragsgemäß zu erfüllen. Die Kosten wird das Businesscenter Hannover ausschließlich in dem Fall tragen, in dem die Mängel in seiner Sphäre begründet sind.

§ 4 Änderungsverlangen
1. Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Bis zur Entscheidung eines Änderungsantrags wird die Leistung in unveränderter Form erbracht.
2. Eine Änderung, Ergänzung oder Erweiterung der Aufgabenstellung sowie eine wesentliche Änderung der Vorgehensweise bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

§ 5 Zahlungen
1. Das Businesscenter Hannover ist verpflichtet, die vom Kunden bestellten und von dem dk-Büroservice zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommene Leistungen vereinbarten bzw. üblichen Preise des Businesscenter Hannover zu zahlen.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Erhöht sich durch gesetzliche Bestimmungen die in den Preisen enthaltene Mehrwertsteuer, ist das Businesscenter Hannover berechtigt, die vereinbarten Preise ohne gesonderte vorherige Zustimmung des Kunden, entsprechend anzupassen.
4. Rechnungen des Businesscenter Hannover ohne Fälligkeitsdatum sind binnen sieben Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig und zahlbar. Das Businesscenter Hannover ist berechtigt, auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Businesscenter Hannover berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Businesscenter Hannover der eines höheren Schadens vorbehalten.
Rechnungen für Nutzungs- und Servicepauschalen sind jeweils im Voraus - einschl. der Bearbeitungskosten des abgelaufenen Monats - bis zum dritten Werktag des laufenden Monats fällig und zahlbar. Sekretariatsarbeiten, Telefonservice-Tages-Pauschalen einschl. der Bearbeitungskosten, Portokosten, Gebühren usw. werden zweimal monatlich berechnet.

§ 6 Mitwirkungspflichten
1. Der Kunde wird dem Businesscenter Hannover bei Bedarf alle erforderlichen Arbeitsmittel rechtzeitig und in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellen und ihm Zugang zu den für seine Tätigkeit notwendigen Informationen beschaffen.
2. Wenn es zur Erbringung der Leistung zwingend erforderlich ist, kann das Businesscenter Hannover nach gemeinsamer Vereinbarung seine Tätigkeit auch in den Räumen des Kunden ausführen. In diesem Fall wird der Kunde alle für die Durchführung der Leistungen vor Ort erforderlichen Einrichtungen, notwendigen Zutritte zu seinen Räumlichkeiten, für die von dem Businesscenter Hannover benannten Personen, kostenfrei und unverzüglich ermöglichen und die im Rahmen der Erbringung der Leistungen erforderlichen Zugangsberechtigungen, insbesondere zu Betriebsgebäuden und Räumen sowie ggf. IT-Technik und Daten erteilen.
3. Der Kunde gewährleistet die Erreichbarkeit eines hinreichend qualifizierten und befugten Ansprechpartners.
4. Der Kunde wird das Businesscenter Hannover auf Anforderung bei der Feststellung, Analyse und Beseitigung von Mängeln unterstützen bzw. hieran mitwirken. Ebenso wird der Kunde zur Vermeidung und Minderung von Schäden beitragen.
5. Soweit eine Nichterfüllung, oder eine nicht ordnungsgemäße Erfüllung einer Mitwirkungspflicht ursächlich dafür ist, dass das Businesscenter Hannover eine Leistung nicht vertragsgemäß erbringen konnte, stellt dies seitens des Businesscenter Hannover keine Vertragsverletzung dar. Den dk-Büroservice trifft insoweit für daraus resultierende Schäden kein Verschulden. Bei Mitverschulden gilt § 254 BGB.
6. Im Übrigen können sich weitere Mitwirkungspflichten aus den unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträgen ergeben.

§ 7 Besondere Pflichten des Kunden
1. Das Businesscenter Hannover ist für die Art und Weise sowie für den Inhalt der im Namen und Auftrag des Kunden zu erbringenden Leistungen nicht verantwortlich; dies gilt insbesondere für den Inhalt der Briefe, Telefonate, Mitteilungen oder Handlungen, die von dem dk-Büroservice im Auftrag des Kunden bearbeitet werden oder die der dk-Büroservice aufgrund des Vertrages mit dem Kunden fertigt, weiterleitet oder unternimmt.
2. Auf Verlangen des Businesscenter Hannover hat der Kunde alle Nachrichten, die weitergeleitet werden sollen, sowie sonstige Mitteilungen schriftlich abzufassen bzw. schriftlich zu bestätigen.
3. Geschäftsräume, Adresse oder Telefon- und Telekommunikationseinrichtungen dürfen nicht für Handlungen jeglicher Artgenutzt werden, die strafrechtliche Bestimmungen verletzen.

§ 8 Datenschutz, Sicherheit
1. Das Businesscenter Hannover wird mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Vertragspartners erlangten Informationen nicht an Dritte weitergeben. Dritte in diesem Sinn sind nicht Erfüllungsgehilfen und verbundene Unternehmen des Businesscenter Hannover.
2. Soweit Leistungen oder deren Vorbereitung von dem Businesscenter Hannover oder seinen Erfüllungsgehilfen in den Betriebsstätten des Kunden durchgeführt werden, wird das Businesscenter Hannover und seine Erfüllungsgehilfen mit der Betriebsordnung und den beim Vertragspartner geltenden Sicherheitsregelungen vertraut gemacht, soweit diese ihm zugänglich gemacht werden.
3. Bei der Durchführung von Leistungen in den Betriebsräumen des Kunden werden das Businesscenter Hannover und seine Erfüllungsgehilfen im Hinblick auf Sicherheitsvorschriften, den Anweisungen, der beim Vertragspartner mit der Kontrolle und Überwachung von Sicherheitsvorschriften und Regelungen befassten Einrichtungen und Mitarbeitern, Folge leisten. Ansonsten steht dem Vertragspartner kein disziplinarisches Weisungsrecht zu.
4. Unerhebliche Verstöße berechtigen den Kunden nicht zur Kündigung.
5. Der Kunde erklärt sich einverstanden und darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Auftragsdaten im Rahmen der elektronischen Datenverarbeitung des Businesscenter Hannover zur Zweckerfüllung des jeweiligen Vertrages gespeichert werden.

§ 9 Geheimhaltung
1. Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten, sowie bei Gelegenheit der Zusammenarbeit erlangten Informationen über Angelegenheiten der anderen Partei, (a) die als vertraulich gekennzeichnet sind; (b) die bei einer mündlichen Übermittlung als vertraulich bezeichnet werden; (c) oder die aus Sicht eines objektiven Beobachters als vertraulich erkennbar sind; (d) sowie Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, vertraulich zu behandeln und ihre Mitarbeiter/innen entsprechend zu verpflichten. Es ist ihnen untersagt, vertrauliche Informationen ohne schriftliche Einwilligung der anderen Vertragspartei zu einem anderen als dem zur vertragsgemäßen Aufgabenerfüllung vorgesehenen Zweck zu verwerten, Dritten zugänglich zu machen, oder sonst zu nutzen.
2. Gesetzliche Auskunftspflichten bleiben unberührt. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nach Beendigung des jeweiligen Vertragsverhältnisses fort.

§ 10 Geschäftszeiten
Alle Leistungen werden nur während der üblichen Bürozeiten Montag bis Freitag von 8.00 bis 18.00 Uhr erbracht; Leistungen an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen und außerhalb der normalen Bürozeiten werden mit einem Aufschlag gemäß der jeweils gültigen Preisliste berechnet.

§ 11 Kündigung und fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs
1. Die Kündigungsfristen, Vertragslaufzeiten sowie Zahlungsbedingungen werden einzelvertraglich geregelt.

2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Punkt ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde sich mit seinen fälligen Zahlungen an dk-Büroservice 14 Tage und mehr im Rückstand befindet.

3. Hat der Kunde die außerordentliche Kündigung zu vertreten, hat dk-Büroservice Anspruch auf pauschalisierten Schadenersatz in Höhe von 70% des vereinbarten Gesamtpauschalentgeltes für weitere drei Monate. Die Geltendmachung und der Nachweis eines eventuell höheren Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Der pauschalierte Schadenersatz ist jedoch in diesen Fällen auf den weiteren Schadenersatz anzurechnen. Dem Kunden steht das Recht zu, der Auftraggeberin nachzuweisen, dass infolge des Verzuges gar kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 12 Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen der unter Einbeziehung dieser AGB geschlossenen Verträge oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Bezugnahme auf den jeweiligen Vertrag oder die Geschäftsbedingungen; dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Für alle Streitigkeiten aus oder über mit dem dk-Büroservice abgeschlossenen Verträgen wird Hannover als Gerichtsstand vereinbart, soweit
a. der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
b. der Kunde Vollkaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.
3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung entsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen. Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
4. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Entsprechendes gilt für Leistungs- und Zurückbehaltungsrechte des Kunden. Zurückbehaltungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, soweit sie auf einem anderen Vertragsverhältnis beruhen.
5. Die Abtretung von Forderungen gegen das dk-Büroservice bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung des dk-Büroservice.
6. Der dk-Büroservice kann Rechte und Pflichten aus unter Einbezug dieser AGB geschlossenen Verträgen mit dem Kunden auf Dritte übertragen. Einer Übertragung von Pflichten kann der Kunde nach Anzeige aus wichtigem Grund widersprechen. Der Widerspruch ist unverzüglich, spätestens binnen 2 Wochen zu erklären. Vertragliche Verbote der Abtretung von Forderungen des dk-Büroservice gegenüber dem Kunden werden von dem dk-Büroservice nicht akzeptiert; gesetzliche Abtretungsverbote bleiben hiervon unberührt.

AGB dk-Büroservice 07/2006

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